Hinweise zum Winterdienst 2014/2015
Amt Neustadt (Dosse), den 26. 11. 2014
Liebe Bürgerinnen, Liebe Bürger,
die Verpflichtung, Straßen und Wege im Winter von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, ist Ausdruck der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
Wichtigstes Element der Winterdienstorganisation ist der Streuplan. Er soll sicherstellen, dass überall dort geräumt und gestreut wird, wo es notwendig ist. In den Streuplan sind daher alle verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenabschnitte, Fußgängerüberwege innerorts, alle Gehwege, soweit die Streupflicht nicht auf Anlieger übertragen worden ist, aufzunehmen.
Hinweise zum Winterdienst siehe Anlage!
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