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Volksbegehren „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“

Amt Neustadt (Dosse), den 16. 06. 2015

Durchführung des Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“

 

Werte Bürgerinnen und Bürger,

 

die Vertreter der „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt.

Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Monatsfrist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.

 

Das verlangte Volksbegehren, ist auf einen 6-monatigen Eintragungszeitraum vom 15. Juli 2015 bis 14. Januar 2016 festgesetzt.

 

Die Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste im Bürgerbüro der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse) Bahnhofstraße 6 in 16845 Neustadt (Dosse) ausüben.

 

Jeder Eintragungsberechtigte hat auch das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen (Muster siehe Anlage).

 

Alle Informationen (Anlage) entnehmen Sie der Bekanntmachung der Abstimmungsbehörde des Amtes Neustadt (Dosse).

 

 

Die Abstimmungsbehörde

D. Fuchs

Amtsdirektor