Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Beantragung von Wahlscheinen

Amt Neustadt (Dosse), den 29. 04. 2019

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 25. April bis 30. April 2019 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wählen haben.

 

Beantragung von Wahlscheinen

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, im Bürgerbüro der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse) während der Öffnungszeiten mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

 

  • Schriftliche Beantragung eines Wahlscheins
    Bei einer schriftlichen Beantragung eines Wahlscheins füllen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus und unterschreiben Sie diese. Im Anschluss senden Sie den Antrag ausreichend frankiert bzw. übergeben Sie den Antrag an die

 

Amtsverwaltung Neustadt (Dosse)
-Bürgerbüro-
Bahnhofstraße 6
16845 Neustadt (Dosse)

 

  • Elektronische Beantragung eines Wahlscheins
    Eine elektronische Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist für Sie außerdem möglich. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; im Weiteren soll die auf der Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Diesen Antrag können Sie per E-Mail an meldeamt@neustadt-dosse.de oder an die oben genannte Adresse senden.