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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der öffentlich-rechtlichen Steuern und Abgaben 2019

Amt Neustadt (Dosse), den 20. 12. 2018

Die Stadt Neustadt (Dosse) sowie die Gemeinden Breddin, Dreetz, Sieversdorf – Hohenofen, Stüdenitz – Schönermark und Zernitz - Lohm erheben im Kalenderjahr 2019

 

1. gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetztes vom 07.08.1973 (in der jetzt gültigen Fassung)

 

- Grundsteuer A

- Grundsteuer B

 

2. gemäß § 12 a Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg vom 31.03.2004

(in der jetzt gültigen Fassung)

 

- Hundesteuer

- Zweitwohnungssteuer

 

in der Höhe der Beträge, die für das Kalenderjahr 2018 zu entrichten waren.

 

Die zu erhebenden Steuern / Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Steuer- bzw. Abgabenbescheide festgesetzt.

 

Die Festsetzung bewirkt, dass die Steuern / Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich aus dem letzten schriftlichen Bescheid ergeben.

 

Für den Steuer- bzw. Abgabenschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihm an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Steuer- bzw. Abgabenbescheide kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Neustadt (Dosse), der Amtsdirektor, Bahnhofstr. 6, 16845 Neustadt (Dosse) einzulegen.

 

 

 

Neustadt (Dosse), 20.12.2018

 

 

D. Fuchs

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtige Hinweise aus dem Steueramt:

 

 

1. Die Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände für das Jahr 2019

werden nicht über diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Die Umlage wird für das Kalenderjahr 2019 mit einem schriftlichen Bescheid neu

festgesetzt.

 

2. Die Gemeinde Zernitz – Lohm hat am 28.08.2018 eine neue Hundesteuersatzung

beschlossen. Die Hundesteuer für den ersten Hund beträgt ab dem 01.01.2019 = 27,00 €.

Hierfür werden Abgabenpflichtige einen entsprechenden neuen Bescheid erhalten.

 

3. Die Stadt Neustadt (Dosse) hat am 01.10.2018 eine neue Zweitwohnungssteuersatzung

zum 01.01.2019 beschlossen. Hierfür werden Abgabenpflichtige einen entsprechenden

neuen Bescheid erhalten.