Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Konkretisierung zur Nutzung der städtischen und gemeindlichen Veranstaltungseinrichtungen

Amt Neustadt (Dosse), den 13. 03. 2020

Konkretisierung zur Nutzung der städtischen und gemeindlichen Veranstaltungseinrichtungen

Die Neuvermietungen der Sporthallen, Sportstätten, Kegelbahnen sowie Bürger- und Vereinshäuser an Dritte werden bis zum 30.04.2020 nicht erfolgen. Der Trainingsbetrieb auf dem Sport- und Freizeitkomplex in Neustadt (Dosse), in den Sporthallen und auf den gemeindlichen Sportanlagen wird ab sofort nicht mehr gestattet.

 

D. Fuchs
Amtsdirektor