Konkretisierung zur Nutzung der städtischen und gemeindlichen Veranstaltungseinrichtungen
Amt Neustadt (Dosse), den 13. 03. 2020
Konkretisierung zur Nutzung der städtischen und gemeindlichen Veranstaltungseinrichtungen
Die Neuvermietungen der Sporthallen, Sportstätten, Kegelbahnen sowie Bürger- und Vereinshäuser an Dritte werden bis zum 30.04.2020 nicht erfolgen. Der Trainingsbetrieb auf dem Sport- und Freizeitkomplex in Neustadt (Dosse), in den Sporthallen und auf den gemeindlichen Sportanlagen wird ab sofort nicht mehr gestattet.
D. Fuchs
Amtsdirektor