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Erste Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgeimeingemeinverfügung zum Umgang mit größeren Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19

Amt Neustadt (Dosse), den 19. 03. 2020

Unter Hinweis auf die am 18.03.2020 in Kraft getretene „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-Co-2-EindV)“, GVBl. II Nr. 10, und der bereits am 14.03.2020 in Kraft getretenen Allgemeinverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zum Umgang mit größeren Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 wird nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergänzend dazu folgende Allgemeinverfügung erlassen: