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Bestattungen in Zeiten von Corona auf den kommunalen Friedhöfen im Amt Neustadt (Dosse)

02. 06. 2020

Die Verbreitung des Coronavirus beeinflusst zurzeit immer mehr unser tägliches Leben. Die Einschränkungen beeinflussen leider auch die schweren Zeiten der Trauer und Abschiednahme.

Die Landesregierung hat die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus am Donnerstag, 28. Mai 2020 weiter gelockert und gilt vorerst bis 15. Juni 2020.

Die Trauerhallen können unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln genutzt werden.  

Der Personenkreis unter freiem Himmel ist auf 150 Teilnehmer beschränkt, inkl. Friedhofspersonal, Pfarrer/Redner und Bestatter unter Einhaltung der Abstandsregel von mind. 1,50 m.

Des Weiteren sind die Bestattungsunternehmen dazu verpflichtet, die Daten aller Anwesenden in Listen zu erfassen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Friedhofsverwaltung