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Bestattungen in Zeiten von Corona auf den kommunalen Friedhöfen im Amt Neustadt (Dosse)

28. 10. 2020

Die Verbreitung des Coronavirus beeinflusst immer mehr unser tägliches Leben. Die Einschränkungen beeinflussen leider auch die schweren Zeiten der Trauer und Abschiednahme.

Angesichts wieder steigender Corona-Infektionszahlen wurden die „Corona-Schutzmaßnahmen erneut ausdifferenziert, um dem veränderten Infektionsgeschehen Rechnung zu tragen.

Bestattungen werden weiterhin durchgeführt. Die Trauerfeiern finden im Bereich vor den Kapellen bzw. direkt an der Grabstätte statt.

Bei vorheriger Anmeldung kann die Trauerhalle, zur Aufbewahrung des Sarges bzw. Urne genutzt werden.

Bitte beachten Sie:           

Der Personenkreis ist auf 10 Teilnehmer beschränkt, inkl. Friedhofspersonal, Pfarrer/Redner und Bestatter, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln von mind. 1,50 m.

(Dieser Mindestabstand gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner, für Angehörige eines Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder ein gesetzliches oder gerichtliches angeordnetes Umgangsrecht besteht.)

Bestattungen müssen mindestens drei Werktage vor Beginn, dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Ortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden, angezeigt werden.

Weiterhin wird darum gebeten, in den Traueranzeigen nicht mehr mitzuteilen, wann genau die Trauerfeier stattfindet. Des Weiteren sind die Bestattungsunternehmen dazu verpflichtet, die Daten aller Anwesenden in Listen zu erfassen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Ihre Friedhofsverwaltung