Bekanntmachung der Stadt Neustadt (Dosse) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur 5 . Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt (Dosse)
Die Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) hat in ihrer Sitzung am 02.03.2020 den Beschluss Nr. BV/Neu/20/60/075 zur Einleitung des Planverfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neustadt (Dosse) gefasst. Das Planverfahren erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Wolfsgarten“. Der Geltungsbereich der 5. Änderung entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans. Die Unterlagen des Vorentwurfes der 5. Änderung einschließlich Begründung mit Umweltbericht wurden inzwischen erarbeitet. Die Billigung des Vorentwurfs und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2020 gefasst (Beschluss Nr. BV/Neu/20/60/144).
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich zur Anpassung des Flächennutzungsplans an den in der Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Wolfsgarten“. Die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan stehen den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Wolfsgarten“ entgegen.
Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage Neustadt (Dosse) und südlich der Landesstraße 141. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Der Geltungsbereich der 5. Änderung ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.
Die Erschließung des Planungsgebiets erfolgt über die westlich angrenzende Kreisstraße K 6817.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet im Rahmen einer öffentlich
Auslegung in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021
Montag 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Freitag 9.00-12.00 Uhr
im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Zimmer 20/21 statt. Aufgrund möglicher Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zur Amtsverwaltung eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Auslegung während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung durchgehend gewährleistet.
Zur Auslegung stehen folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung:
- Planzeichnung zum Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 17.08.2020
- Begründung zum Vorentwurf, Stand August 2020
- Umweltbericht zum Vorentwurf, Stand August 2020
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können während der Auslegungsfrist auf der Homepage www.neustadt-dosse.de, auf dem Landesportal unter www.uvp- verbund.de/bb sowie unter http://www.bk-landschaftsarchitekturen.de/beteiligungen eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter erfolgen. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Vorschriften über die Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die
Änderung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte
und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von
Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6
Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgegeben haben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Neustadt (Dosse), den 24.11.2020
gez. D. Fuchs
Amtsdirektor