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Kabinett beschließt neue Eindämmungsverordnung - Lockdown bis 7. März verlängert- Grundschulen starten ab 22. Februar mit Wechselunterricht - Friseure dürfen ab 1. März wieder öffnen

Amt Neustadt (Dosse), den 15. 02. 2021

Die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen im Grundsatz bis einschließlich 7. März verlängert werden.

 

Für den Einzelhandel, die Gastronomie, Kultur und Sport werden Bund und Länder bis zum 3. März eine Strategie für Öffnungsschritte erarbeiten.

 

Um die Bildung und Zukunft der Kinder zu gewährleisten, starten die Grundschulen noch im Februar mit dem Wechselunterricht.

 

Friseurbetriebe können ab 1. März bundesweit wieder öffnen, da insbesondere ältere Menschen auf die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung angewiesen sind.

 

Die Auszahlung der für die Wirtschaft wichtigen Überbrückungshilfe III beginnt im Februar.

 

Allen Bürgerinnen und Bürgern soll bis Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden. Dafür werden Impfstofflieferungen und Impfkapazitäten in einem Nationalen Impfplan zusammengebracht. Darauf haben sich die 16 Bundesländer heute im Rahmen der Ministerpräsidentenkon-ferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und weiteren Mitgliedern des Bundeskabinetts verständigt.

 

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