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Bekanntmachung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Solarpark Schönermark“ sowie zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans

08. 03. 2021

Mit Beschluss Nr. BV/Stü/20/60/040 und BV/Stü/20/60/039 vom 20.08.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Schönermark“ in der Fassung vom Juli 2020 sowie den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark in der Fassung vom Juli 2020 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Ziel des Bebauungsplans „Solarpark Schönermark“ sowie der 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen. Das Plangebiet liegt südlich des Gemeindeteils Schönermark und umfasst eine Fläche von ca. 10,5 ha, welche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Schönermark“ (Stand Juli 2020) mit Begründung, Umweltbericht, Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung und Fachgutachten sowie die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark (Stand Juli 2020) mit Begründung und Umweltbericht sowie jeweils den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 5 vom 22.10.2020 bereits in der Zeit vom 02.11.2020 bis zum 04.12.2020 öffentlich ausgelegen. Aufgrund der Anforderungen an das Bauleitplanverfahren ist diese Auslegung zu wiederholen.

Die genannten Unterlagen liegen daher nochmals gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 05.03.2021 bis einschließlich 09.04.2021 zu folgenden Zeiten

 

Montag             08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag           08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch           08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag       08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag              08.00 – 12.00 Uhr

 

im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstr. 6, 16848 Neustadt (Dosse) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter

Tel.: 033970/95-219 oder per E-Mail an möglich.

 

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Homepage www.neustadt-dosse.de und auf dem Landesportal unter www.uvp-verbund.de/bb  eingesehen werden.

 

 

Zur Auslegung stehen folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung bzw. sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

1. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Unterlagen:

  • 1. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Stüdenitz-Schönermark mit Begründung und Umweltbericht; Stand: Juli 2020

 

umweltbezogene Stellungnahmen, die i.R.d. frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden

  • Stellungnahme des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 28.11.2019 mit folgenden umweltbezogenen Informationen der Fachämter:
  • untere Denkmalschutzbehörde: Hinweis, dass im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt sind
  • Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft: Hinweis auf das Gebot der sparsamen Flächeninanspruchnahme sowie auf die Möglichkeit der Nutzung von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden. Ausgleichsmaßnahmen sind so zu planen, dass keine weitere landwirtschaftliche Nutzfläche entzogen wird.
  • untere Naturschutzbehörde: Hinweis zum Landschaftsplan und zu einem geschützten Biotop (Streuobstwiese)
  • untere Bodenschutzbehörde: Hinweis auf eine Altlastenverdachtsfläche im Plangebiet
  • untere Wasserbehörde: allgemeine Hinweise zur Niederschlagsversickerung, zum Grundwasser und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmale vom 06.11.2019: Hinweis, dass im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt sind
  • Stellungnahme des Landesbüros anerkannte Naturschutzverbände vom 20.11.2019: Verweis besonderer Artenschutz (§ 44 BNatSchG), Verlust von potenziellen Niststätten und Lebensräumen sowie Möglichkeit der visuellen Störung von Brutvögel durch das Vorhaben

 

Bebauungsplan „Solarpark Schönermark“

 

Unterlagen:

  • Bebauungsplan „Solarpark Schönermark“ mit Begründung und Umweltbericht, Stand: Juli 2020
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Stand: Juli 2020
  • Anlage 1: „Bilanzierung der anlagebedingten Eingriffe“
  • Anlage 2: „Prüfung / Abwendung der Verbotstatbestände
  • Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Solarpark Schönermark“ – Bestandsplan
  • Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Solarpark Schönermark“ – Maßnahmeplan
  • Ellmann/ Schulze GbR: „Artenschutzrechtliches Fachgutachten, Bebauungsplan „Solarpark Schönermark“, Stüdenitz-Schönermark, Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Abschlussbericht -;
    Stand: Juni 2020

 

umweltbezogene Stellungnahmen, die i.R.d. frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden

  • Stellungnahme des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 28.11.2019 mit folgenden umweltbezogenen Informationen der Fachämter:
  • untere Denkmalschutzbehörde: Hinweis, dass im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt sind
  • Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft: Hinweis auf das Gebot der sparsamen Flächeninanspruchnahme sowie auf die Möglichkeit der Nutzung von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden. Ausgleichsmaßnahmen sind so zu planen, dass keine weitere landwirtschaftliche Nutzfläche entzogen wird.
  • untere Naturschutzbehörde: Hinweis zum Landschaftsplan und zu einem geschützten Biotop (Streuobstwiese)
  • untere Bodenschutzbehörde: Hinweis auf eine Altlastenverdachtsfläche im Plangebiet
  • untere Wasserbehörde: allgemeine Hinweise zur Niederschlagsversickerung, zum Grundwasser und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmale vom 06.11.2019: Hinweis, dass im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt sind
  • Landesbetrieb Forst Brandenburg, untere Forstbehörde vom 18.11.2019: Hinweis, dass im Plangebiet kein Wald i.S.d. § 2 LWaldG vorhanden ist, durch Baumaßnahmen keine Beeinträchtigungen der angrenzenden Waldbestände erfolgen dürfen und §§ 23 (Umgang mit Feuer) und 24 (Waldverschmutzung LWaldG besonders zu beachten ist.
  • Stellungnahme des Landesbüros anerkannte Naturschutzverbände vom 20.11.2019: Verweis besonderer Artenschutz (§ 44 BNatSchG), Verlust von potenziellen Niststätten und Lebensräumen sowie Möglichkeit der visuellen Störung von Brutvögel durch das Vorhaben

 

Während der Auslegungszeit wird jedermann Gelegenheit gegeben, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Neustadt (Dosse), 28.01.2021

 

gez.: D. Fuchs

Amtsdirektor

 

Planbild