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Bekanntmachung der Gemeinde Dreetz über die öffentliche Auslegung der förmlichen Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dreetz

01. 07. 2021

Bekanntmachung der Gemeinde Dreetz

Förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dreetz

 

Die Gemeindevertretung Dreetz hat in ihrer Sitzung am 29.04.2021 den Beschluss zur Offenlage des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dreetz gefasst.

 

Das Planverfahren erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Dreetz“. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flurstücke 48, 23/5 und 51 der Flur 11 sowie die Flurstücke 54/1, 69/1, 74/1 und 79/1 der Flur 12 der Gemarkung Dreetz auf einer Fläche von 70,5 Hektar und entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich zur Anpassung des Flächennutzungsplans an den in der Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Dreetz“. Die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan stehen den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Dreetz“ entgegen.

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Landes Brandenburg im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in der Gemeinde Dreetz. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

 

Die Erschließung des Planungsgebietes ist über die bereits vorhandenen, landwirtschaftlichen Wege gesichert.

 

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 05.07.2021 bis einschließlich zum 06.08.2021

 

Montag            8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Dienstag          8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr

Mittwoch            8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Donnerstag      8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Freitag               8.00-12.00 Uhr

 

im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Zimmer 20/21 nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Schriftliche Stellungnahmen sind an die Gemeinde Dreetz über Amt Neustadt (Dosse), zu senden. Elektronische Stellungnahmen sind an die E-Mailadresse: zu senden.

Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über die Internetseite des Amtes Neustadt (Dosse), unter 

https://www.neustadt-dosse.de. veröffentlicht.

Für Rückfragen steht zusätzlich das beauftragte Planungsbüro Castus GmbH, An der Dornbuschmühle 9, 16269 Bliesdorf, Telefon: 033456383915, Mobil: +49 (0) 157 50 14 98 73 Telefax: +49 33456 38 39 99, E-Mail: zur Verfügung.

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1, Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Dreetz“ verfügbar: der Umweltbericht zur Begründung (insbesondere mit den Beschreibungen, den Auswirkungen und den Wechselwirkungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und biologische Vielfalt sowie Mensch, Kulturgüter und sonstige Sachgüter), der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung für das FFH-Gebiet „Dosse“ (DE 2941-303), FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung für das FFH-Gebiet „Unteres Rhinluch-Dreetzer See“ (DE 3240-301), FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das EU-Vogelschutzgebiet „Niederung der Unteren Havel“ (DE 3339-402) als Anlage  zum Umweltbericht.

Weiterhin liegen Informationen zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vor, die eingesehen werden können:

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt – Abteilung Technischer Umweltschutz 2 vom 29.01.2021

Die wasserwirtschaftlichen Belange des LfU gemäß BbgWG § 126 Abs. 3, Satz 3 betreffend wer-den folgende Hinweise gegeben:  

Das Plangebiet ist vom HQ extrem betroffen (siehe auch Punkte 2 u.3) und es befindet sich in dem Vorhabenbereich ein Landesgewässer I. Ordnung gemäß § 3 Abs. 2 BbgWG in Verbindung mit der Brandenburgischen Gewässereinteilungsverordnung (BbgGewEV) vom 01.12.2008. 

Als Landesgewässer I. Ordnung obliegt die Unterhaltungspflicht des Dosse-Rhin-Zuleiters dem Landesamt für Umwelt. Das Durchführen vom Unterhaltungsmaßnahmen darf zu keinem Zeitpunkt beeinträchtig sein.

Die Flächen des Flächennutzungsplans liegen teilweise in einem Hochwasserrisikogebiet (HQextrem / HQ200). Bei Bauvorhaben in einem Risikogebiet greifen §78 b und §78 c WHG. Laut §5 Abs. 4a BauGB sind Hochwasserrisikogebiete nachrichtlich zu übernehmen und im Flächennutzungsplan dar-zustellen. 

Stellungnahme Landkreis Ostprignitz-Ruppin der Unteren Naturschutzbehörde vom 08.01.2021

Umweltbericht, Umweltprüfung:

Gemäß § 2a Nr. 2 BauGB sind im Umweltbericht die aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Anlage 1 BauGB legt die Bestandteile des Umweltberichts fest. Für die Umweltprüfung auf der Planungsebene der Flächennutzungsplanung kann nach den jeweiligen Erfordernissen der Inhalt und der Detaillierungsgrad in angemessener Bearbeitungstiefe verlangt werden.

Entsprechend ist Grundlegendes zu ermitteln und zu bewerten. Es ist eine Abschätzung möglicher erheblicher Auswirkungen der Planung abzugeben, die Grundlage für eine vertiefende Prüfung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist. Weiter sollen planerische Lösungsmöglichkeiten, ggf. Möglichkeiten der Überwindung von gesetzlichen Verboten, aufgezeigt werden.

Berücksichtigung von Plänen:

Es wird auf die Stellungnahme zum Verfahren des Bebauungsplans „Solarpark Dreetz" vom 08.02.2021 verwiesen, welche in diesem Punkt in der Abwägung zu berücksichtigen ist.

Schutzgebiete:

Es wird auf die Stellungnahme zum Verfahren des Bebauungsplans Solarpark Dreetz" vom 08.02.2021 verwiesen, welche in diesem Punkt in der Abwägung zu berücksichtigen ist.

Stellungnahme des Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 29.01.2021

Zum Schutz von Natur- und Landschaft sollten v.a. Flächenkapazitäten im Innenreich (Wohn-, Industrie- u. Gewerbebauten) ausgeschöpft werden und bevorzugt auf Flächen mit hohem Versiegelungsgrad bzw. hoher Bodenverdichtung außerhalb von Schutzgebieten errichtet werden.

Auch ökologisch hochwertige Flächen ohne Schutzstatus (Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie

Nahrungsflächen besonders geschützter Arten, Streuobstwiesen), landwirtschaftlich hochwertige Flächen und landschaftlich exponierte Flächen sind für die Bebauung von PV-Anlagen auszusparen.

Freiflächensolaranlagen stellen aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG i.d.R. einen Eingriff in den Naturhaushalt und das · Landschaftsbild dar. Durch PV­Freiflächenanlagen werden Landschaften zerschnitten, Barrieren für wandernde Tierarten aufgebaut, Bodenflächen versiegelt und das Landschaftsbild beeinträchtigt.

Aus den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Plangebiet sich vollständig! in Schutz­gebieten befindet und Bestandteil des Naturparkes„Westhavelland" ist.

Aufgrund der Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG),, Westhavel" sowie SPA-Gebiet

„Niederung der Unteren Havel" bestehen seitens der Naturschutzverbände aus Gründen des Natur- und Artenschutzes erhebliche Bedenken gegen die Errichtung des Solarparks an diesem Standort und ist daher abzulehnen.

Das Planvorhaben führt zu Beeinträchtigungen von geschützten Biotopflächen sowie von Brutrevieren und Lebensräumen von hoher Bedeutung.

Die Verbände sind der Auffassung, dass es sich um einen nach § 15 Abs.5 BNatSchG unzulässigen Eingriff handelt, da hier die Belange von Natur und Landschaft (SPA-Gebiet) vorrangig zu beachten sind.

Das Vorhabengebiet wird nach unserer Kenntnis regelmäßig von Kranichen und nordischen Gänsen auf dem Zug in die Wintergebiete überflogen.

Nach unserer Auffassung kann die Errichtung der Solaranlage erhebliche Auswirkungen auf anfliegende Großvögel haben. Durch Vortäuschung einer Wasserfläche und Verwechslung mit nahen umliegenden Wasserflächen kann es zu Irritationen der Vögel kommen.

 

 

Neustadt (Dosse), den 08.06.2021

gez. D. Fuchs

Amtsdirektor

Planzeichnung 1. Änderung FNP Dreetz