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Bekanntmachung der Stadt Neustadt (Dosse) über die öffentliche Auslegung der förmlichen Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Wolfsgarten"

06. 09. 2021

 

Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Wolfsgarten“

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) hat in ihrer Sitzung am 21.06.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Wolfsgarten“ gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. (BV/Neu/21/60/216). Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage Neustadt (Dosse) und südlich der Landesstraße 141 und umfasst auf einer Fläche von 32,2 Hektar die Flurstücke 3/2, 4, 5, 6/2, 7 und 8 in der Flur 4 der Gemarkung Neustadt (Dosse). Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Der Geltungsbereich ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

 

06.09.2021 bis einschließlich 08.10.2021

 

aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

 

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine Auslegung der Unterlagen während der Dienstzeiten in der Amtsverwaltung des Amtes Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Zimmer 20/21.

 

Montag           08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag         08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch        08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag     08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag            08.00 - 12.00 Uhr

 

im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstr. 6, 16848 Neustadt (Dosse) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zur Amtsverwaltung eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist in diesem Fall für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (033970) 95-219 oder per E-Mail an durchgehend gewährleistet.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die vorstehend aufgezählten Planunterlagen sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

 

www.neustadt-dosse.de und

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

zentrales Landesportal unter www.uvp-verbund.de/bb

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

 

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Beschreibung der Auswirkungen bei Durchführung der Planung
  • Flächenkonkurrenz Landwirtschaft und Phtovoltaik

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überständerung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen als bodenverbessernde Maßnahmen

Wasser

  • Zustand des Grundwassers
  • Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss
  • Umgang mit einem benachbarten geschützten Kleingewässer

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Auswirkungen während der Bauzeit und während des Betriebs
  • Beschreibung der festgesetzten Begrünungsmaßnahmen und des dazugehörigen Pflegekonzepts
  • Beschreibung geschützter Biotope im Plangebiet und Maßnahmen zum Erhalt

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage einer Potentialabschätzung sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Arten Vögel und Reptilien
  • Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung vorkommender Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
  • Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbilds und verschiedener Wirkzonen
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Beschreibung von Sichtbeziehungen und der festgesetzten Pflanzung von Feldhecken zur Reduktion der Sichtbarkeit
  • Umgang mit einem Vorbehaltsgebiet Historisch bedeutsame Kulturlandschaft

Kultur- und Sachgüter, Denkmale

  • Auswirkungen der Planung auf umliegende Denkmale (Landesgestüt)

Sonstige Angaben

  • Betroffene und umliegende Schutzgebiete und Auwirkungen der Planung
  • Darstellung der Ziele übergeordneter Landschaftspläne
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Brandenburg
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise per E.Mail an oder erfolgen.

 

Für Rückfragen zur Planung steht das Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail zur Verfügung.

 

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

 

Neustadt (Dosse), 10.08.2021                                            

gez. A. Schumacher

 

Zeichnung

Amtsdirektor