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3G-Regelung in der Amtsverwaltung

06. 12. 2021

Ab Donnerstag, 9. Dezember 2021 gilt aufgrund der aktuellen Pandemielage in der gesamten Amtsverwaltung die 3G-Regelung. 

 

 

 

 


Der Zutritt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für die  folgenden Personen gestattet:

1.         vollständig geimpfte Personen (Erst- und Zweitimpfung)
2.         genesene Personen (max. 6 Monate nach einer Infektion

            mit dem Coronavirus Sars-CoV-2)
3.         ungeimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten tagesaktuellen

           Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen. 

Bei Anliegen, die eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erfordern, wenden Sie sich bitte vorrangig telefonisch oder per E-Mail an die Amtsverwaltung. 

Mit dieser Maßnahme möchten wir unsere Besucherinnen und Besucher sowie natürlich auf die Kolleginnen und Kollegen bestmöglich schützen und bitten um Ihr Verständnis.