Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Präzisierung der Eindämmungsverordnung Definition des Anspruchs auf Notbetreuung für Kinder – Nächtliche Ausgangsbeschränkung konkretisiert

Amt Neustadt (Dosse), den 19. 12. 2020

Per Umlaufbeschluss hat das Kabinett heute redaktionelle Änderungen der geltenden Eindämmungsverordnung beschlossen. Ergänzt wurde eine konkrete Regelung zu den Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung in der Grundschule. Ebenso gibt es Konkretisierungen bei den Ausgangsbeschränkungen, den Abhol- und Lieferdiensten sowie die Untersagung von FFP2-Masken mit Ventil beim Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Diese Masken sind nur ohne Ventil zugelassen. Beschäftigte müssen nur bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen.