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Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld

Amt Neustadt (Dosse), den 02. 02. 2021

Da Krankenkassen einen Nachweis über die Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei der Beantragung von Kinderkrankengeld verlangen, wird eine Bescheinigung über die Schließung der Einrichtung durch das Amt Neustadt (Dosse) erstellt.

Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass eine Betreuungseinrichtung aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen wurde oder ihren Zugang beschränkt hat.

Sie dient als Ergänzung des formellen Antrags auf Kinderkrankengeld bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse. 

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an .