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Bestattungen in Zeiten von Corona auf den kommunalen Friedhöfen im Amt Neustadt (Dosse) Information zur Umsetzung der Corona-Umgangsverordnung vom 15.06.2021

21. 06. 2021

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen gelten folgende Bestimmungen:

Es dürfen in den Trauerhallen maximal die Personenzahl teilnehmen, die unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln Platz finden.

Während der gesamten Trauerfeier besteht das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske (in der Trauerhalle).

Des Weiteren sind die Bestattungsunternehmen weiterhin dazu verpflichtet die Daten aller Anwesenden in Listen zu erfassen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Friedhofsverwaltung