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Antragsformular Kita-Notbetreuung

Amt Neustadt (Dosse), den 21. 01. 2021

In der Ministerpräsidentenkonferenz wurde verabredet, die Kindertageseinrichtungen möglichst weitgehend zu schließen. Grund hierfür sind erste Hinweise, dass die bereits in Großbritannien verbreitete und ansteckendere Mutation des SARS-CoV-2 Virus zu vermehrten Infektionen von Kindern und Jugendlichen führen könnte und somit zu einem höheren Ansteckungsrisiko.

 

Das Land wird die Entscheidung dahingehend umsetzen, dass Kitas unabhängig von konkreten Infektionsquellen in einem Landkreis bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 300 geschlossen und auf Notbetreuung umgestellt werden.

 

Dies bedeutet für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen für den Krippen – und Elementarbereich mit in Kraft treten der neuen Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg zum 23.01.2020 geschlossen werden.

 

Entsprechend wird es eine Möglichkeit der Notbetreuung analog zur Notbetreuung im Hortbereich geben. Hier gilt: wenn beide Eltern in einem systemrelevanten Bereich tätig sind und Kinderbetreuung benötigen, ist ein Antrag auf Notbetreuung an den Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu richten. Bei Alleinerziehenden und bei medizinisch oder pflegerisch tätigen Kräften, gilt die Ausnahme der sogenannten Ein-Eltern-Regelung.

 

Bitte senden Sie Ihren Antrag  per E-Mail an den Landkreis OPR, Sachgebiet Kita .

 

Sie erhalten den Bescheid des Landkreises per Post. Wir bitten Sie Ihren positiven Bescheid in der jeweiligen Kita vorzulegen.

 

Über die Erstattung der Elternbeiträge werden wir Sie zeitnah informieren.