3G-Regelung in der Amtsverwaltung
Ab Donnerstag, 9. Dezember 2021 gilt aufgrund der aktuellen Pandemielage in der gesamten Amtsverwaltung die 3G-Regelung.
Der Zutritt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für die folgenden Personen gestattet:
1. vollständig geimpfte Personen (Erst- und Zweitimpfung)
2. genesene Personen (max. 6 Monate nach einer Infektion
mit dem Coronavirus Sars-CoV-2)
3. ungeimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten tagesaktuellen
Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen.
Bei Anliegen, die eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erfordern, wenden Sie sich bitte vorrangig telefonisch oder per E-Mail an die Amtsverwaltung.
Mit dieser Maßnahme möchten wir unsere Besucherinnen und Besucher sowie natürlich auf die Kolleginnen und Kollegen bestmöglich schützen und bitten um Ihr Verständnis.