Winterdienst auf den kommunalen Straßen und Wegen
Amt Neustadt (Dosse), den 14. 12. 2016
Liebe Bürgerinnen,
Liebe Bürger
Die Verpflichtung, Straßen und Wege im Winter von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, ist Ausdruck der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
Wichtigstes Element der Winterdienstorganisation ist der Streuplan. Er soll sicherstellen, dass überall dort geräumt und gestreut wird, wo es notwendig ist. In den Streuplan sind daher alle verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenabschnitte, soweit die Streupflicht nicht auf Anlieger übertragen worden ist, aufzunehmen.
Winterdienst auf den kommunalen Straßen und Wegen
in der Stadt Neustadt (Dosse) und in allen Gemeinden
In den beigefügten Anlagen können Sie weitere Informationen entnehmen.
Weitere Informationen: